Bafög für Ausländer
Wer als Ausländer in Deutschland studieren möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen Bafög erhalten. Einige dieser Voraussetzungen betroffen alle Ausländer, die Bafög erhalten wollen, bei anderen werden Ausländer in zwei Gruppen unterteilt: Unterschieden wird - wie auch beim Auslands-Bafög - nach Ausländern, die aus einem Land der Europäischen Union (EU) kommen und Ausländern, die die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes haben.
Regelungen für alle Ausländer
Alle ausländischen Studenten können in Deutschland Bafög erhalten, wenn mindestens ein Elternteil (Vater oder Mutter) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder der Student selbst mit einem Mann (oder einer Frau) mit deutschem Pass verheiratet ist.
Das gleiche gilt auch für anerkannte Heimatlose, Asylberechtigte, Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (und im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind), sowie für anerkannte Flüchtlinge und Ausländer, die Abschiebungsschutz geniessen: Wer aus einer dieser Gruppen stammt und in Deutschland studiert, kann durch den Staat mit Bafög gefördert werden.
Regelungen für Ausländer aus EU-Mitgliedstaaten
Für diese Gruppe gibt es zwei zusätzliche Möglichkeiten, in Deutschland Bafög zu bekommen: Entweder muss der künftige Student vor der Aufnahme des Studiums in Deutschland gearbeitet haben (dabei muß „grundsätzlich ein inhaltlicher Zusammenhang“ zwischen der beruflichen Tätigkeit und dem künftigen Studium bestehen).
Oder aber, der Student hat aufgrund des europäischen Freizügigkeitsgesetzes als Kind oder Ehegatte das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland (dies gilt auch, wenn das Kind / der Ehegatte älter als 20 Jahre ist und von seinen Eltern / Ehegatten keinen Unterhalt bekommt).
Regelungen für Ausländer aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten
Auch für diese Gruppe gibt es mehrere Bedingungen, von denen aber auch nur eine erfüllt werden muss, um Bafög erhalten zu können:
Entweder der Student hat vor dem Beginn seines Studiums mindestens fünf Jahre in Deutschland gearbeitet (rechtmäßig; eine Ausbildung oder Ferienjobs zählen nicht).
Oder mindestens ein Elternteil (Vater oder Mutter) innerhalb der letzten sechs Jahre vor Beginn der Ausbildung mindestens drei Jahre in Deutschland rechtmäßig erwerbstätig gewesen war.
Ausnahme: Von dieser Regelung kann(!) abgesehen werden, wenn wenn die Erwerbstätigkeit aus einem von von Vater oder Mutter nicht zu vertretenden Grunde nicht ausgeübt worden ist und er / sie im Inland mindestens sechs Monate erwerbstätig gewesen ist.
Zu diesen „nicht zu vertretenden“ Gründen zählen unter anderem Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Krankheit oder Mutterschaftsurlaub.
Fazit
Ein großer Teil der in Deutschland lebenden Ausländer hat Anspruch auf Bafög. Aber gerade bei Ausländern, die Bafög nach den „Regelungen für Ausländer aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten“ beantragen wollen, empfehlen wir, rechtzeitig ein Beratungsgespräch bei einem Bafög-Amt zu machen, um die Anerkennung der Erwerbstätigkeit von Vater und / oder Mutter bereits im Voraus zu klären.