Zwangsexmatrikulation
Die Zwangsexmatrikulation ist eine von der Hochschule angeordnete Exmatrikulation.
Studenten werden von ihrer Hochschule zwangsexmatrikulatiert, wenn sie nach der jeweiligen Prüfungsordnung vorgeschriebene Prüfungen (z.B. nach mehrmaligen Versuchen) endgültig nicht bestanden haben.
Eine Zwangsexmatrikulation kann auch dann angeordnet werden, wenn der Student Gebühren (z.B. den Semesterbeitrag) nicht rechtzeitig bezahlt.