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Berufung

Veröffentlicht in der Rubrik Uni-Lexikon

Bevor ein Wissenschaftler eine Professur an einer Universität oder Fachhochschule erhält, muss er ein fest definiertes Bewerbungsverfahren durchlaufen. Am Abschluss dieses Verfahrens steht die Berufung eines Kandidaten.

Am Berufungsverfahren auf eine freie Professur können in der Regel nur Wissenschaftler teilnehmen, die über eine Habilitation (die höchste akademische Prüfung, die die Lehrbefähigung nachweist) verfügen.
Die sogenannte Berufungskommission sichtet dann die eingegangenen Bewerberbungen und ordnet Sie in eine Reihenfolge. Kriterien für die Auswahl eines Bewerbers sind u.a. fachliche Kompetenz und die wissenschaftliche Ausrichtung.
Meist gehört auch ein Vortrag des Bewerbers zum Berufungsverfahren. In vielen Studiengängen ist es dabei üblich, dass die Studenten (vertreten durch die Fachschaft) an den Vorträgen teilnehmen und sich für einen Kandidaten aussprechen können. Die endgültige Entscheidung für den zu berufenden Bewerber liegt aber bei der Universität.

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