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Bafög-Antrag

Veröffentlicht in der Rubrik Uni-Lexikon

Wer Bafög erhalten will, muß dies bei dem für ihn zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragen. Da die Bearbeitung der Bafög-Anträge gerade zu Beginn des Wintersemesters (also in den Monaten September und Oktober) durch die Vielzahl von Anträgen länger dauern kann, empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Bafög-Antrag zu stellen.

Bafög wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag beim zuständigen Bafög-Amt eingegangen ist. Wer also im Dezember einen Antrag einreicht, bekommt auch erst ab Dezember Geld – es gibt keine rückwirkende Auszahlung.

Wer sich denkt, nach dem Ausfüllen der Formblätter Ruhe zu haben irrt. Bafög wird immer nur für einen begrenzten Zeitraum, den Bewilligungszeitraum, gewährt. Dieser beträgt meist zwölf Monate. Daher müssen Bafög-Empfänger regelmäßig einen neuen Antrag stellen.

Auch hier gilt: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Also den Antrag rechtzeitig (mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes) stellen, sonst steht man zwischenzeitlich ohne Geld da.

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