Eigenes Vermögen und Bafög
In Deutschland kann zwar jeder Student einen Antrag auf Bafög stellen. Wie viel Bafög er aber auch tatsächlich Bafög ausgezahlt bekommt, ist eine andere Sache und von mehreren Faktoren abhängig. Einer dieser Faktoren ist das eigene Vermögen eines Studenten.
Der Staat folgt dabei einer einfachen Rechnung: Wer als Student viel Geld auf dem Sparbuch oder in Form von Aktien oder Fonds im Depot liegen hat, könnte sich damit auch das Leben selbst finanzieren. Folglich begrenzt der Staat das Vermögen der Studenten auf einen Freibetrag.
Dieser Freibetrag liegt momentan bei 5.200 Euro pro Student und wird durch Heirat oder eigene Kinder jeweils um 1.800 Euro erhöht. Liegt das Vermögen unter dem Freibetrag von 5.200 Euro, wird es nicht auf das Bafög angerechnet. Liegt das Vermögen über dem Bafög-Freibetrag, erfolgt eine Anrechnung – ihr bekommt also weniger Bafög ausgezahlt.
Bei der Anrechnung wird der jeweilige Bewilligungszeitraum als Grundlage genommen. Wer zum Beispiel nicht verheiratet ist und kein Kind hat, bekommt bei einem Vermögen von 7.600 Euro monatlich 200 Euro weniger Bafög ausgezahlt (7.600 Euro minus Freibetrag von 5.200 Euro = 2.400 Euro. Diese Summe wird dann durch die Anzahl der Monate des Bewilligungszeitraums [meist 12] geteilt).
Das Beispiel zeigt: Wer auch nur mit einem relativ kleinen Betrag über dem Freibetrag liegt, muss schnell auf viel Bafög verzichten. Daher empfiehlt es sich, bereits geplante Investitionen (ein Notebook für das Studium oder Möbel für die eigene Wohnung) vor der Abgabe des Bafög-Antrags zu tätigen, um so eine Anrechnung des eigenen Vermögens zu verhindern.
Was zählt zum Vermögen?
Nach dem Bafög gehören alle „beweglichen und unbeweglichen Sachen“ sowie „Forderungen und sonstige Rechte“ (solange er rechtliche Möglichkeit zur Verwertung besteht) zum Vermögen des Bafög-Empfängers.
Nach dieser Definition zählt erst einmal alles, was einen Wert besitzt, als Vermögen (nicht nur Geld auf dem Konto oder Aktien). Es gibt aber einige Ausnahmen, von denen alle Bafög-Empfänger betroffen sind und die auch die Wertbestimmung des eigenen Vermögens vereinfachen.
Nicht zum Vermögen gehören z.B. alle Haushaltsgegenstände. Als Haushaltgegenstände werden alle „beweglichen Sachen, die zur Einrichtung der Wohnung, Führung des Haushalts und für das Zusammenleben der Familie“ bestimmt sind, definiert. Dazu gehören auch Fernseher, Autos und Musikinstrumente.
Ebenfalls nicht zum Vermögen gerechnet werden „Rechte auf Versorgungsbezüge, auf Renten und andere wiederkehrende Leistungen“. Dies gilt z.B. für die Waisenrente (auch Witwenrente) sowie für Renten aus Krankenversicherungen oder Unfallversicherungen.
Wie viel Geld habe ich wirklich?
Jeder zukünftige Bafög-Empfänger sollte sich vor der Stellung des Bafög-Antrags vergewissern, wie viel Geld er auf seinen Konten und Depots hat. Das hört sich selbstverständlich an, ist es aber leider nicht, da viele Konten und Depots bestehen, von denen Bafög-Empfänger nichts wissen. Häufig bestehen Konten, die Eltern oder Oma und Opa für ihr Kind / Enkelkind eingerichtet haben und von denen die zukünftigen Beschenkten nichts wissen.
Dies hat in der Vergangenheit vielfach zum unberechtigten Empfang von Bafög geführt, da Konten, von denen die Bafög-Empfänger nichts wussten, auch nicht angegeben wurden. Da das Bafög-Amt aber die Vermögensangaben über den sogenannten Datenabgleich mit dem Bundesfinanzministerium überprüft, sollten eure Angaben richtig sein, wenn ihr nicht wegen Betrugs angezeigt werden wollt.
Jeder, der einen Bafög-Antrag stellt, sollte also vorher mit seinen Verwandten (auch Paten) sprechen und sie über die Situation aufklären. Man umgeht so grossen Ärger und eventuell auch eine Vorstrafe!